Die Aufschließung eines Grundstücks ist Voraussetzung für den Baubeginn und bezieht sich auf die Erschließung des Zugangs zu dem Grundstück von öffentlichen Verkehrswegen aus. Dies umfasst typischerweise die Bereitstellung von Infrastrukturen wie Straßen, Gehwegen, Kanalisation, Wasser- und Stromversorgung sowie ggf. Telekommunikationsanschlüssen. Die Aufschließung ist wichtig, um das Grundstück für die Bebauung oder Nutzung zugänglich und funktionsfähig zu machen.