Aufschließungskosten

Unter den Aufschließungskosten bzw. der Aufschließungsabgabe versteht man einen einmaligen Beitrag zu den Straßenbaukosten (Fahrbahn, Gehsteig, Beleuchtung etc.) an die Gemeinde bei Bebauung eines Grundstücks. Diese werden aus der Grundstücksgröße, einem Einheitssatz des Bauamts der jeweiligen Gemeinde sowie der Bauklasse berechnet. Darin nicht enthalten sind die Anschlussgebühren für Gas, Wasser, Strom etc.