Glossar

A B C D E F G H I K L M N O P R S Ü V W Z
  • Übersichtsplan

    Ein Übersichtsplan ist eine grafische Darstellung der Gebäudeanlage und des Grundstücks, auf dem sie sich befindet. Dieser Plan gibt einen Überblick über die Lage, Größe und Form des Gebäudes sowie die Position von Wegen, Zufahrten, Parkplätzen und anderen Einrichtungen auf dem Grundstück. Er wird in der Regel im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren oder bei Bauanträgen benötigt, um den zuständigen Behörden eine detaillierte Übersicht über das Bauvorhaben zu geben. Er enthält oft auch Informationen über die Nutzungen der einzelnen Gebäudeteile, die Anzahl der Stockwerke, die Ausrichtung des Gebäudes sowie die Lage von Grünflächen oder anderen besonderen Merkmalen.

  • Umwidmung

    Der Begriff Umwidmung bezieht sich auf die Änderung der ursprünglichen Zweckbestimmung eines Grundstücks oder Gebäudes. Eine Umwidmung kann notwendig sein, wenn der bisherige Zweck nicht mehr erfüllt werden kann oder eine andere Nutzung wirtschaftlich sinnvoller ist.

    In der Regel ist für eine Umwidmung ein entsprechendes Genehmigungsverfahren bei den zuständigen Behörden erforderlich. Hierbei müssen verschiedene Kriterien berücksichtigt werden, wie zum Beispiel die Bauordnung, die Umweltverträglichkeit oder die Infrastruktur des Standorts.

    Eine Umwidmung kann sowohl für private als auch für öffentliche Grundstücke und Gebäude erfolgen. Beispiele: Umwidmung von Gewerbe- und Industrieflächen zu Wohngebieten oder Umwidmung von landwirtschaftliche genutzen Flächen zu Bauland für den Wohnungsbau.