Glossar

A B C D E F G H I K L M N O P R S Ü V W Z
  • Grundkostenanteil

    Der Grundkostenanteil ist die zentrale Kenngröße für Bauträger bei der Einpreisung im Ankauf von Liegenschaften. Er ermittelt sich aus dem Kaufpreis der unbebauten Liegenschaft dividiert durch die erzielbare Nutzfläche.

    In EXPLOREAL werden Grundkostenanteile für sämtliche Neubauprojekte ermittelt, sofern das möglich ist, d.h. Informationen über den Ankaufspreis und die Nutzfläche vorliegen. Wir unterscheiden dabei verschiedene Qualitätsstufen: Die genaueste Berechnung erfolgt dann, wenn sämtliche Kaufobjekte (Wohnungen) im Grundbuch verbüchert sind und damit die tatsächliche verwertete Nutzfläche bekannt ist. Sind (noch) nicht alle Objekte verkauft, rechnen wir auf Basis der vorhandenen Informationen auf die Gesamtfläche hoch, ziehen Angebotsobjekte heran, übernehmen die Angaben des Bauträgers bzw. aus dem Ankaufsvertrag oder schätzen die Nutzfläche aufgrund der Bebauungsbestimmungen ab. Selbstverständlich zeigen wir zu jedem Projekt die Berechnungsmethodik gut nachvollziehbar an.

    Damit liefert EXPLOREAL die österreichweit umfangreichste Sammlung an Vergleichswerten für eine fundierte Ankaufsentscheidung. 

    Zur Bestimmung der Höhe des Lagezuschlags nach dem Richtwertgesetz im Altbau ist der Grundkostenanteil ebenfalls die entscheidende Rechengröße.

  • geförderte Wohnung

    Geförderte Wohnungen werden von gemeinnützigen und gewerblichen Bauvereinigungen errichtet und durch staatliche oder kommunale Förderprogramme subventioniert. Das Ziel solcher Förderungen besteht darin, bezahlbaren Wohnraum für einkommensschwache oder sozial benachteiligte Personen bereitzustellen und soziale Gerechtigkeit im Wohnungsmarkt zu fördern. Die Bewerbung um eine geförderte Wohnung erfordert üblicherweise eine Einkommensprüfung und die Erfüllung bestimmter Kriterien (Einkommensgrenze, Haushaltsgröße oder  soziale Bedürfnisse). Die Auswahl der Mieter erfolgt in der Regel auf der Grundlage eines Punktesystems oder einer Warteliste.

  • Gemeindewohnung

    Gemeindewohnungen zählen zu den günstigsten Mietwohnungen in Österreich. Sie werden von den jeweiligen Gemeinden erbaut und auch vermietet. Dabei fallen keine Provisionen und größtenteils auch keine Eigenmittel an. Im Sinne des sozialen Wohnbaus, werden diese Wohnungen - unbefristet - an finanziell schwache Menschen vermietet, die gewisse Kriterien wie (Mindestalter, Höchstgrenze für jährliches Nettoeinkommen im Haushalt, etc.) erfüllen müssen.

  • Gemeinnützige Bauvereinigungen

    Gemeinnützige Bauvereinigungen bauen, sanieren und verwalten im Dienst der Allgemeinheit leistbare Wohnungen und sind als Genossenschaft, GmbH oder AG organisiert. Da sie vorwiegend Wohnungen bauen, die nach dem Wohnbauförderungsgesetzen der Länder gefördert werden, müssen für Kauf oder Miete der Wohnungen auch die entsprechenden Förderungsbestimmungen eingehalten werden. 

  • Generalunternehmer

    Ein Generalunternehmer (GU) ist für die Gesamtkoordination und Durchführung eines Bauprojekts hauptverantwortlich. Er wird in der Regel von einem Bauherrn oder Entwickler beauftragt, um den Bau oder die Renovierung einer Immobilie zu realisieren.

    Die Hauptaufgabe eines Generalunternehmers besteht darin, das Bauprojekt von Projektbeginn bis zur schlüsselfertigen Übergabe zu leiten und zu überwachen. Dazu gehören unter anderem die Planung, Koordination, Durchführung und Kontrolle aller Bauaktivitäten, einschließlich der Beschaffung von Materialien und Arbeitskräften, der Einhaltung von Terminen und Budgets sowie der Qualitätssicherung.

    Der Generalunternehmer fungiert als zentrale Schnittstelle zwischen dem Bauherrn, den Subunternehmern, Architekten, Ingenieuren und anderen am Bau beteiligten Parteien. Er übernimmt die Verantwortung für die Koordination aller Gewerke und stellt sicher, dass das Bauvorhaben gemäß den vereinbarten Plänen, Vorschriften und Standards ausgeführt wird.

  • Genossenschaftswohnung

    Genossenschaftswohnungen werden von einer gemeinnützigen Wohnbauvereinigung errichtet und in der Rechtsform einer Genossenschaft vermietet. Es handelt sich hierbei um preisgünstige Wohnungen, für welche die Mieter einige Kriterien erfüllen müssen (Beitritt zur Genossenschaft. Mindestverdienstgrenze, nur als Hauptwohnsitz mietbar, etc.) 

  • Gewährleistung

    Die Gewährleistung dient zur Behebung von Mängel/Schäden, die bereits vor dem Erwerb bzw. der Miete der Immobilie entstanden sind und vom Verkäufer bzw. Eigentümer zu beheben sind. Sollte der Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist gemeldet werden, sich jedoch nicht beheben lassen, kann es z.B. zu einer Kaufpreisminderung oder gegebenenfalls sogar zu einem Vertragsrücktritt kommen.

  • Grundbuch

    Im Grundbuch sind sämtliche Liegenschaften in Österreich mit den entsprechenden Eigentümerverhältnissen digital erfasst und gegen Gebühr in Form von Grundbuchsauszügen öffentlich einsehbar.

    Dabei besteht jede Grundbuchseinlage aus 3 Blättern: Dem A-Blatt, B-Blatt und C-Blatt.

    Das A-Blatt (Gutbestandsblatt) gliedert sich wiederum in das A1-Blatt (Grundstücksnummer, Benützungsart, Fläche und Adresse) und das A2-Blatt (mit dem Eigentum verbundene Rechte, öffentlich-rechtliche Beschränkungen).

    Im B-Blatt (Eigentumsblatt) sind der oder die Eigentümer der Liegenschaft inkl. dem jeweiligen Eingetumsanteil vermerkt.

    Im C-Blatt (Lastenblatt) sind die mit dem Eigentum verbundenen Belastungen ersichtlich und den konkreten Eigentumsanteilen zugeordnet. 

  • Grundstücksnummer (GstNr)

    Die Grundstücksnummer ist ein wichtiger Bestandteil des Grundbucheintrags und dient dazu, das Grundstück eindeutig zu identifizieren und von anderen Grundstücken zu unterscheiden. Sie wird in Grundstücksunterlagen, Eigentumsnachweisen, Verträgen und anderen rechtlichen Dokumenten verwendet.

    Liegenschaften bestehen oft aus mehreren Grundstücken mit eigenen Grundstücksnummern. Diese werden dann in Grundbuchseinlagen zusammengefasst und mit der sogenannten Einlagezahl (EZ) versehen.