Glossar

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  • Bau- und Ausstattungsbeschreibung

    Die Bau- und Ausstattungsbeschreibung (kurz: BAB) ist ein Dokument, das detaillierte Informationen über den geplanten Bau oder die Renovierung eines Gebäudes enthält. Es umfasst technische Spezifikationen, Materialien, Ausführungsstandards und besondere Merkmale, die in das Bauprojekt einfließen sollen. Die Beschreibung kann sowohl architektonische Aspekte wie Grundrisse, Raumhöhen und Fassadengestaltung als auch Ausstattungsmerkmale wie Bodenbeläge, Sanitärinstallationen, elektrische Anlagen und Küchenausstattung umfassen. Sie dient als Grundlage für die Planung, Umsetzung und Kostenschätzung des Bauprojekts sowie als Referenz für alle beteiligten Parteien, wie Bauherren, Architekten und Bauunternehmen.

  • Baubewilligung

    Eine Baubewilligung ist eine offizielle, von der zuständigen Behörde (Baupolizei oder Gemeinde) erteilte Genehmigung, um ein Bauprojekt durchzuführen und Voraussetzung für den Baubeginn. Es handelt sich dabei um einen rechtlichen Akt, der sicherstellt, dass das geplante Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften, städtebaulichen Plänen und anderen relevanten Bestimmungen entspricht. Die Baubewilligung beinhaltet in der Regel eine Prüfung der eingereichten Baupläne, eine Überprüfung der technischen Aspekte und gegebenenfalls eine Berücksichtigung von Umweltaspekten. Sie ist erforderlich, bevor mit den Bauarbeiten begonnen werden darf und dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit, Gesundheit und des städtebaulichen Gleichgewichts.

  • Baugruppe

    Eine Baugruppe besteht aus gleichgesinnten Bauwilligen, die sich zusammenschließt, um gemeinsam ein Bauprojekt zu realisieren. Baugruppen sind in der Regel eine Form des gemeinschaftlichen Wohnens, bei der die zukünftigen Bewohner aktiv an der Planung, Gestaltung und Umsetzung ihres Wohnraums beteiligt sind. Die Baugruppe kann aus Familien, Einzelpersonen, Genossenschaften oder anderen Formen von Gemeinschaften bestehen. Baugruppen ermöglichen es den Mitgliedern, ihre Vorstellungen von Architektur, Nachhaltigkeit, Wohnqualität und Gemeinschaftsleben umzusetzen. 

  • Bauherrenmodell

    Bauherrenmodelle bezeichnen einen Zusammenschluss mehrerer Investoren, um Immobilien zu erwerben, zu sanieren oder auch neu zu errichten um daraus langfristige Mieteinnahmen zu generieren.

    Im Gegensatz zu einer Vorsorgewohnung, investiert man beim Bauherrenmodell nicht in eine einzelne Wohnung, sondern erwirbt einen Anteil an einer Liegenschaft. Das Bauherrenmodell ist somit eine von vielen Möglichkeiten für eine private Kapitalanlage. 

  • Bauklasse

    Eine Bauklasse ist eine Kategorisierung von Gebäuden gemäß den baurechtlichen Bestimmungen und ein Maßstab für die Höhe und Ausdehnung eines Gebäudes. Sie dient dazu, bestimmte Anforderungen und Vorschriften festzulegen, die bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Gebäuden einzuhalten sind. Die Bauklasse wird in der Regel auf Basis verschiedener Kriterien wie Größe, Nutzung, Höhe, Brandgefährdung und Anzahl der Geschosse festgelegt. Je nach Bauklasse können unterschiedliche bautechnische, brandschutztechnische, statische und planungsrechtliche Anforderungen gelten. Die Bauklasse ist daher eine wichtige Grundlage für die Baugenehmigung und den baulichen Bestimmungen, die für das betreffende Gebäude gelten. Es gibt verschiedene Bauklassen, die von BK I (niedrige Gebäude mit geringer Höhe und Ausdehnung) bis BK VI (hoch aufragende Gebäude mit großer Höhe und Ausdehnung) reichen.

  • Bauplatz

    Ein Bauplatz ist ein Grundstück, für das eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Bauvorhabens vorhanden ist.

  • Baurechtsgeber

    Ein Baurechtsgeber verzichtet für eine festgelegte Dauer auf die eigene Nutzung seines Grundstücks und erlaubt dem Baurechtsnehmer darauf ein Bauwerk zu errichten. Dieses ist im Eigentum des Baurechtnehmers, welcher auch für die Bewirtschaftung verantwortlich ist. Der Baurechtsgeber legt die geltenden Bauvorschriften und -bestimmungen fest, die bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Gebäuden einzuhalten sind. Dazu gehören beispielsweise Vorgaben zur Baugenehmigung, zur Bauweise, zum Brandschutz, zur Nutzung oder zur Energieeffizienz. Der Baurechtsgeber überwacht die Einhaltung dieser Vorschriften und ist für die Erteilung von Baugenehmigungen und den Vollzug des Baurechts zuständig.

  • Bautafel

    Eine Bautafel ist eine informative Tafel, die während des Baus oder der Renovierung eines Gebäudes oder einer Baustelle aufgestellt wird. Sie enthält wichtige Informationen wie den Namen des Projekts, den Architekten, die Baugenehmigungsnummer, den Baubeginn, die geplante Fertigstellung, mögliche Einschränkungen und Kontaktdaten. Die Bautafel dient der öffentlichen Information und ermöglicht es Passanten, Anwohnern und Interessierten, sich über das Bauprojekt zu informieren.

  • Bauträger

    Ein Bauträger ist ein Unternehmen oder eine Person, die Bauprojekte plant, finanziert und umsetzt. Er Bauträger übernimmt dabei die Verantwortung für den gesamten Bauablauf, von der Planung über die Baugenehmigung bis zur Fertigstellung. Der Bauträger fungiert somit als Bauherr und trägt das Risiko sowie die wirtschaftliche Verantwortung für das Bauprojekt.

  • Bauträgerwettbewerb

    Ein Bauträgerwettbewerb ist ein öffentlich ausgelobtes Verfahren, bei dem mehrere Bauträger oder Baufirmen um den Zuschlag für die Realisierung eines Bauprojekts konkurrieren. Der Wettbewerb wird in der Regel von einer öffentlichen oder privaten Auftraggeberinstitution ausgeschrieben, die eine spezifische Bauaufgabe lösen möchte, wie beispielsweise die Entwicklung eines Wohnkomplexes oder eines Gewerbegebäudes. Die teilnehmenden Bauträger reichen ihre Projektkonzepte ein, die anschließend von einer Jury bewertet werden. Der Wettbewerb ermöglicht es dem Auftraggeber, die besten Ideen und das wirtschaftlichste Angebot auszuwählen und den Zuschlag an den erfolgreichen Bauträger zu vergeben.

  • Bauvolumen

    Als Bauvolumen bezeichnet man sowohl den finanziellen Umfang eines oder mehrerer Bauvorhaben als auch die Beschreibung der Baukörper. 

  • Bauzins

    Der Bauzins bezieht sich auf den Zinssatz, der bei der Aufnahme eines Kredits für Baufinanzierungen oder Immobilienprojekte anfällt. Es ist der Zinssatz, den ein Kreditnehmer an die Bank oder den Kreditgeber zahlen muss, um das geliehene Geld für den Bau oder Kauf einer Immobilie zu nutzen. Der Bauzins wird in der Regel als Prozentsatz ausgedrückt und kann je nach wirtschaftlicher Situation, Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers und den Bedingungen des Kreditgebers variieren. Die Höhe des Bauzinses wirkt sich direkt auf die monatlichen Ratenzahlungen und die Gesamtkosten der Baufinanzierung aus.

  • Bebauungsplan

    Ein Bebauungsplan ist ein rechtlich bindendes Instrument, das im Gemeiderat beschlossen und in jedem Gemeideamt eingesehen werden kann. Er legt die Art und Weise fest, wie ein bestimmtes Gebiet genutzt und bebaut werden darf und enthält verbindliche Festsetzungen zu Bauflächen, Gebäudehöhen, Nutzungsarten, Grünflächen, Verkehrserschließung und anderen planungsrelevanten Aspekten. Der Bebauungsplan dient als Grundlage für Baugenehmigungen und schafft Planungssicherheit für Investoren, Bauherren und Anwohner. Er regelt die städtebauliche Entwicklung und schützt gleichzeitig die Interessen der Allgemeinheit in Bezug auf Wohnqualität, Umweltschutz und Infrastruktur. Für geplante Abweichungen vom Bebauungsplan, muss bei der Baubehörde ein entsprechender Antrag gestellt werden.

  • Betreutes Wohnen

    Betreutes Wohnen bezieht sich auf eine Form des Wohnens für Menschen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten benötigen. Es bietet eine Kombination aus eigenständigem Wohnen und professioneller Betreuung. In betreuten Wohnanlagen oder Wohngruppen haben die Bewohnerinnen und Bewohner ihre eigenen privaten Wohnungen oder Zimmer, haben jedoch Zugang zu gemeinschaftlichen Einrichtungen und Dienstleistungen wie Mahlzeiten, Reinigung, Pflege und sozialen Aktivitäten. Ziel des betreuten Wohnens ist es, den Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, während gleichzeitig Unterstützung und Sicherheit geboten werden. 

  • Betriebskosten

    Betriebskosten beziehen sich auf die regelmäßigen Kosten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Instandhaltung eines Gebäudes anfallen und werden zusätzlich zum Mietzins verrechnet. Sie umfassen verschiedene Ausgaben wie beispielsweise:

    • Heizkosten: Kosten für die Beheizung des Gebäudes, in der Regel basierend auf dem individuellen Verbrauch oder Anteil.
    • Wasser- und Abwasserkosten: Kosten für die Versorgung des Gebäudes mit Wasser sowie für die Entsorgung des Abwassers.
    • Stromkosten: Kosten für den Stromverbrauch im Gebäude, einschließlich der Beleuchtung und des Betriebs von Gemeinschaftseinrichtungen.
    • Instandhaltungskosten: Kosten für Reparaturen, Wartung und Pflege des Gebäudes, einschließlich der Gemeinschaftseinrichtungen und der technischen Anlagen.
    • Versicherungskosten: Kosten für die Gebäudeversicherung, die Sach- und Haftpflichtversicherung für das Gebäude.
    • Verwaltungskosten: Kosten für die Verwaltung des Gebäudes, einschließlich der Buchhaltung, der Verwaltung der Mietverträge und der Kommunikation mit den Mietern.
    • Hausmeisterkosten: Kosten für die Beschäftigung eines Hausmeisters oder einer Hausmeisterfirma zur Durchführung von Reinigungsarbeiten, Schneeräumung, Gartenpflege usw.

    Die genauen Betriebskosten können je nach Art des Gebäudes und den vereinbarten Regelungen im Mietvertrag variieren. In der Regel werden die Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt, entweder als Pauschale oder als Nebenkostenabrechnung auf Basis der tatsächlichen Kosten.

  • Bruttogeschoßfläche

    Die Bruttogeschoßfläche (BGF) ist die Summe der einzelnen Geschoßflächen, die aus den Außenabmessungen des Geschoßes (inkl. Verputz oder Oberflächenverkleidung) berechnet werden. Die BGF umfasst sowohl die beheizten und genutzten Flächen (wie Wohn- oder Büroflächen) als auch die Flächen von Treppenhäusern, Fluren, Technikräumen und anderen Nebenflächen.

    Die BGF wird in Quadratmetern (m²) gemessen und dient zur Berechnung verschiedener Parameter, wie beispielsweise der Nutzfläche, des Verhältnisses von Brutto- zu Nettogeschossfläche oder zur Bestimmung der Kosten für bestimmte Bau- und Immobilienprojekte. Die BGF ermöglicht eine umfassende Bewertung der Gesamtfläche eines Gebäudes, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung oder Funktionalität der einzelnen Räume.

  • Bruttomiete

    Die Bruttomiete beinhaltet neben dem Mietzins auch die Nebenkosten für die entsprechende Wohneinheit. Im Gegensatz zur Nettomiete, bei der alle Nebenkosten separat abgerechnet werden, entstehen bei der Bruttomiete keine zusätzlichen monatlichen Kosten. Sie umfasst somit sowohl die Kaltmiete als auch die Nebenkosten. Die Kaltmiete ist der Betrag, den der Mieter für die reine Mietfläche zahlt, während die Nebenkosten die Kosten für Betriebskosten wie Heizung, Wasser, Müllentsorgung, Grundsteuer, Gebäudeversicherung und gegebenenfalls auch Strom umfassen können.

    Die Höhe der Bruttomiete kann von verschiedenen Faktoren abhängen, wie beispielsweise der Größe und Ausstattung der Mietwohnung, dem Standort, den örtlichen Mietpreisregelungen und dem individuellen Mietvertrag.