Glossar

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  • Einfamilienhaus-Grundstück

    Ein Einfamilienhausgrundstück ist ein Grundstück, das für den Bau eines Einfamilienhauses vorgesehen ist. Es handelt sich um ein Stück Land, auf dem nur eine Wohneinheit gebaut werden darf. Es kann verschiedene Eigentumsformen haben, wie beispielsweise privateigene Grundstücke, Pachtgrundstücke oder Grundstücke in Wohnsiedlungen oder Eigentümergemeinschaften. 

  • Eigentumswohnung

    Eigentumswohnungen befinden sich im Besitz von privaten Personen oder eines Unternehmens und können zur Eigennutzung oder Weitervermietung genutzt werden. Im Gegensatz zur Miete erwerben die Eigentümer einer Wohnung das Sondereigentum an ihrer spezifischen Wohnungseinheit und haben gemeinsames Eigentum an den gemeinschaftlichen Teilen des Gebäudes oder der Anlage.

    Die Eigentümer einer Eigentumswohnung sind Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die in der Regel durch eine Eigentümergemeinschaftsordnung (auch Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung genannt) geregelt wird. Diese regelt die Rechte und Pflichten der Eigentümer sowie die gemeinschaftliche Verwaltung, Instandhaltung und Finanzierung der gemeinschaftlichen Teile.

  • Einfamilienhaus

    in Einfamilienhaus ist ein Wohngebäude, das für eine einzelne Familie oder einen Haushalt als eigenständige Wohneinheit konzipiert ist. Es handelt sich um ein freistehendes Haus, das in der Regel auf einem eigenen Grundstück steht.

    Einfamilienhäuser sind in Österreich eine besonders beliebte Form des Wohnens. Etwa 45% der Österreicher leben in Einfamilienhäusern. 

  • Einlagezahl (EZ)

    Jede Einlage im Grundbuch wird je Katastralgemeinde mit der Einlagezahl (EZ) eindeutig bezeichnet. Dabei kann eine Einlage ein oder mehrere Grundstücke enthalten, die im Eigentum einer bestimmten Person oder eines Unternehmens stehen. Sie besteht aus einem Gutbestandsblatt, Eigentumsblatt und Lastenblatt.

  • Energieausweis

    Ein Energieausweis ist erforderlich zur Bewilligung von Bauvorhaben, Sanierungen oder Umbauten und im Falle eines Verkaufs, einer Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie. Er enthält Informationen zum spezifischen Heizwärmebedarfs (HWB), dem Primärenergiebedarf (PEB), dem Kohlendioxidausstoß (CO2-Emission) und dem Gesamtenergieeffizienz-Faktors (fGEE) der jeweiligen Immobilie. Die erreichten Werte werden dabei in Energieeffizienzklassen (Klasse A++ bis Klasse G; wobei Klasse G den schlechtesten Wert darstellt) eingeteilt.

  • Energieeffizienz

    Energieeffizienz beschreibt das Verhältnis eines bestimmten Nutzens – zum Beispiel die Bereitstellung von Licht oder Wärme – zu dessen Energieeinsatz. Umso energieeffizienter iein Produkt ist, desto weniger Energie muss dafür eingesetzt werden.

    Energieeffizienzmaßnahmen können verschiedene Aspekte umfassen, wie z.B. die Gebäudedämmung, den Einsatz energieeffizienter Heizungs- und Kühlsysteme, den Einsatz von energieeffizienten Beleuchtungssystemen und Geräten, die Nutzung erneuerbarer Energiequellen und die Optimierung des Energiemanagementsystems.

    Energieeffiziente Immobilien bieten verschiedene Vorteile, wie z.B. niedrigere Energiekosten für die Bewohner oder Eigentümer, eine verringerte Umweltauswirkung durch den reduzierten Energieverbrauch und eine höhere Attraktivität und Werthaltigkeit der Immobilie auf dem Markt.

  • Erstbezug

    Unter Erstbezug versteht man die erstmalige Benutzung einer Immobilie nach deren Errichtung oder Generalrenovierung/Sanierung.