Glossar

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  • Nachbesserungsklausel

    Die Nachbesserungsklausel ist eine Regelung in einem Miet- oder Kaufvertrag, die besagt, dass eine der Parteien eine angemessene Frist erhält, um eine Leistung oder eine Arbeit nachzubessern oder zu verbessern, die bei der ursprünglichen Ausführung nicht den vereinbarten Anforderungen entspricht. In der Regel wird eine Nachbesserungsklausel in Verträgen aufgenommen, um den Vertragsparteien ein gewisses Maß an Sicherheit zu bieten und sicherzustellen, dass die vereinbarten Leistungen oder Arbeiten tatsächlich den Anforderungen entsprechen.

  • Nettogeschoßfläche

    Die Nettogeschoßfläche ist die Summe der Grundflächen aller Geschosse eines Gebäudes abzüglich der Flächen von Treppen, technischen Räumen und dergleichen. Die Nettogeschoßfläche ist also die tatsächlich nutzbare Fläche eines Gebäudes und wird in der Regel in Quadratmetern angegeben. Die Nettogeschoßfläche wird oft als Grundlage für die Berechnung von Miet- oder Kaufpreisen von Wohn- und Gewerbeimmobilien verwendet. Auch bei der Planung von Bauvorhaben ist die Nettogeschoßfläche von Bedeutung, da sie Auskunft darüber gibt, wie viel nutzbare Fläche zur Verfügung steht und wie viel Fläche für Treppen, Technik- und Nebenräume eingeplant werden muss.

  • Nettomiete

    Die Nettomiete ist der Betrag, den ein Mieter für die reine Nutzung einer Mietwohnung oder eines Mietobjekts zahlt, ohne Berücksichtigung von Nebenkosten wie zum Beispiel Heizung, Wasser, Strom oder Müllentsorgung. Die Nettomiete ist also die Miete, die für die tatsächliche Nutzung der Räumlichkeiten und der darin enthaltenen Ausstattung anfällt. Die Höhe der Nettomiete wird in der Regel im Mietvertrag festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe und Ausstattung der Wohnung, der Lage und dem Zustand des Gebäudes sowie der Nachfrage auf dem Mietmarkt. Die Summe aus Nettomiete und Nebenkosten ergibt die Bruttomiete.

  • Neubauprojekt

    Unter Neubauprojekten versteht man Immobilien, die von Grund auf neu errichtet werden. 

  • Nutzungsrecht

    Das Nutzungsrecht  bezieht sich auf das Recht eines Nutzers, eine bestimmte Immobilie für einen bestimmten Zweck zu nutzen, beispielsweise als Wohnraum, Büro, Lager, Einzelhandel oder Gastronomie. Es ist ein wesentlicher Bestandteil des Eigentumsrechts. Es kann auf unterschiedliche Weise ausgeübt werden. Zum Beispiel kann der Nutzer das Recht haben, die Immobilie für eine bestimmte Dauer oder für einen bestimmten Zweck zu nutzen, während der Eigentümer das Recht behält, das Eigentum an der Immobilie zu behalten. In der Regel wird das Nutzungsrecht durch einen Mietvertrag, Pachtvertrag oder Leasingvertrag zwischen dem Eigentümer und dem Nutzer geregelt.